F&W STB – Schwertransportbegleitung
Geltungsbereich: Für alle Verträge, Angebote, Begleitfahrten (BF2 / BF3) und Dienstleistungen der Firma F&W STB im Bereich der Schwerlast- und Großraumtransportbegleitung.
§ 1 ALLGEMEINES & VERTRAGSGEGENSTAND
- Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen F&W STB und dem Auftraggeber (Spedition, Transportunternehmen oder Hauptauftraggeber).
- Gegenstand des Vertrages ist die Ausführung von Absicherungs- und Begleitdienstleistungen für Großraum- und Schwertransporte nach Maßgabe der behördlichen Auflagen und Genehmigungen (z. B. nach § 29 Abs. 3 und § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO).
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 VERTRAGSSCHLUSS, ABSAGEN & AUSFALLZEITEN
- Aufträge gelten erst dann als verbindlich angenommen, wenn sie von F&W STB schriftlich (E-Mail, Messengerdienst oder Fax) bestätigt wurden.
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Stornierung & Ausfall: Wird ein erteilter Auftrag durch den Auftraggeber abgesagt, ohne dass F&W STB dies zu vertreten hat, werden folgende Stornogebühren fällig:
- Absage bis 24 Stunden vor Einsatzbeginn: 50% der vereinbarten Pauschale / des Tagessatzes.
- Absage weniger als 24 Stunden vor Einsatzbeginn oder Verzugsabbruch vor Ort: 100% des vereinbarten Honorars inkl. bereits angefallener Anfahrtskosten.
- Wartezeiten: Unverschuldete Wartezeiten am Startort oder auf der Strecke (z. B. fehlende Polizeibegleitung, Pannen des Transportfahrzeugs, behördliche Sperrungen) werden nach dem vereinbarten Stundensatz berechnet.
§ 3 PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN & SKONTO
- Es gelten die im jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Rechnungen sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Skontovereinbarung: Sofern ein Skonto (z. B. 5%) vereinbart wurde, gilt dieses streng an die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist (z. B. 7 Tage ab Rechnungsdatum) gebunden. Bei Zahlungseingang nach Ablauf dieser Frist entfällt der Skontoanspruch vollständig. Es ist der volle Rechnungsbetrag (100%) zu entrichten.
§ 4 Zahlungsverzug, Vorkasse & Leistungsverweigerungsrecht (§ 320 / § 273 BGB)
- Gerät der Auftraggeber mit der Begleichung einer oder mehrerer Rechnungen in Verzug, ist F&W STB berechtigt, für alle weiteren, bereits bestätigten oder zukünftigen Begleitaufträge Vorkasse (100%) zu verlangen.
- F&W STB macht bei bestehendem Zahlungsverzug ausdrücklich von ihrem Leistungsverweigerungsrecht (§ 320 BGB, § 273 BGB) Gebrauch. Das bedeutet: F&W STB ist berechtigt, die Durchführung weiterer Begleitfahrten bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Rechnungsbeträge einzustellen oder abzusagen.
- Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen der Nichtdurchführung von Begleitfahrten aufgrund berechtigter Leistungsverweigerung bei Zahlungsverzug sind ausgeschlossen.
§ 5 PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS & BEHÖRDLICHE VORGABEN
- Der Auftraggeber hat F&W STB rechtzeitig vor Fahrtantritt alle für die Durchführung erforderlichen Genehmigungen, Beiblätter, Auflagen und Streckenprüfungen vollständig und in lesbarer Form zur Verfügung zu stellen.
- Der Auftraggeber garantiert, dass das Transportfahrzeug und die Ladung den behördlichen Genehmigungen entsprechen. Abweichungen, die die Begleitung unmöglich oder rechtswidrig machen, entbinden F&W STB von der Leistungspflicht bei vollem Vergütungsanspruch.
§ 6 HAFTUNG & HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
- F&W STB haftet für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Für leichte Fahrlässigkeit haftet F&W STB nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
- F&W STB haftet nicht für Verzögerungen oder Schäden, die durch höhere Gewalt, Witterungsverhältnisse (z. B. Glatteis, Sturm), behördliche Anordnungen oder Verzögerungen bei der Polizeibegleitung entstehen.
§ 7 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von F&W STB, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
AGB F&W STB - Schwertransportbegleitung | Stand: Juli 2026