F&W STB
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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

F&W STB – Schwertransportbegleitung
Geltungsbereich: Für alle Verträge, Angebote, Begleitfahrten (BF2 / BF3) und Dienstleistungen der Firma F&W STB im Bereich der Schwerlast- und Großraumtransportbegleitung.

§ 1 ALLGEMEINES & VERTRAGSGEGENSTAND

  1. Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen F&W STB und dem Auftraggeber (Spedition, Transportunternehmen oder Hauptauftraggeber).
  2. Gegenstand des Vertrages ist die Ausführung von Absicherungs- und Begleitdienstleistungen für Großraum- und Schwertransporte nach Maßgabe der behördlichen Auflagen und Genehmigungen (z. B. nach § 29 Abs. 3 und § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO).
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 VERTRAGSSCHLUSS, ABSAGEN & AUSFALLZEITEN

  1. Aufträge gelten erst dann als verbindlich angenommen, wenn sie von F&W STB schriftlich (E-Mail, Messengerdienst oder Fax) bestätigt wurden.
  2. Stornierung & Ausfall: Wird ein erteilter Auftrag durch den Auftraggeber abgesagt, ohne dass F&W STB dies zu vertreten hat, werden folgende Stornogebühren fällig:
    • Absage bis 24 Stunden vor Einsatzbeginn: 50% der vereinbarten Pauschale / des Tagessatzes.
    • Absage weniger als 24 Stunden vor Einsatzbeginn oder Verzugsabbruch vor Ort: 100% des vereinbarten Honorars inkl. bereits angefallener Anfahrtskosten.
  3. Wartezeiten: Unverschuldete Wartezeiten am Startort oder auf der Strecke (z. B. fehlende Polizeibegleitung, Pannen des Transportfahrzeugs, behördliche Sperrungen) werden nach dem vereinbarten Stundensatz berechnet.

§ 3 PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN & SKONTO

  1. Es gelten die im jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Rechnungen sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  3. Skontovereinbarung: Sofern ein Skonto (z. B. 5%) vereinbart wurde, gilt dieses streng an die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist (z. B. 7 Tage ab Rechnungsdatum) gebunden. Bei Zahlungseingang nach Ablauf dieser Frist entfällt der Skontoanspruch vollständig. Es ist der volle Rechnungsbetrag (100%) zu entrichten.

§ 4 Zahlungsverzug, Vorkasse & Leistungsverweigerungsrecht (§ 320 / § 273 BGB)

  1. Gerät der Auftraggeber mit der Begleichung einer oder mehrerer Rechnungen in Verzug, ist F&W STB berechtigt, für alle weiteren, bereits bestätigten oder zukünftigen Begleitaufträge Vorkasse (100%) zu verlangen.
  2. F&W STB macht bei bestehendem Zahlungsverzug ausdrücklich von ihrem Leistungsverweigerungsrecht (§ 320 BGB, § 273 BGB) Gebrauch. Das bedeutet: F&W STB ist berechtigt, die Durchführung weiterer Begleitfahrten bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Rechnungsbeträge einzustellen oder abzusagen.
  3. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen der Nichtdurchführung von Begleitfahrten aufgrund berechtigter Leistungsverweigerung bei Zahlungsverzug sind ausgeschlossen.

§ 5 PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS & BEHÖRDLICHE VORGABEN

  1. Der Auftraggeber hat F&W STB rechtzeitig vor Fahrtantritt alle für die Durchführung erforderlichen Genehmigungen, Beiblätter, Auflagen und Streckenprüfungen vollständig und in lesbarer Form zur Verfügung zu stellen.
  2. Der Auftraggeber garantiert, dass das Transportfahrzeug und die Ladung den behördlichen Genehmigungen entsprechen. Abweichungen, die die Begleitung unmöglich oder rechtswidrig machen, entbinden F&W STB von der Leistungspflicht bei vollem Vergütungsanspruch.

§ 6 HAFTUNG & HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

  1. F&W STB haftet für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet F&W STB nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
  3. F&W STB haftet nicht für Verzögerungen oder Schäden, die durch höhere Gewalt, Witterungsverhältnisse (z. B. Glatteis, Sturm), behördliche Anordnungen oder Verzögerungen bei der Polizeibegleitung entstehen.

§ 7 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von F&W STB, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
AGB F&W STB - Schwertransportbegleitung | Stand: Juli 2026
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